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Freiburg

Wettbewerb Klimaplan Landwirtschaft

Mit dem Wettbewerb Klimaplan Landwirtschaft unterstützt der Staat Freiburg die Landwirtinnen und Landwirte. Er zeichnet Betriebe aus, die sich mit beispielhaften Projekten an den Klimawandel anpassen oder Treibhausgasemissionen reduzieren. 

Der Wettbewerb ist insgesamt mit CHF 80‘000.- dotiert. Einzelne Projekte werden mit maximal CHF 20'000.- gefördert. 

Eingabefrist ist der 15. Januar 2024. 

(a) Nicolas Repond
(a) Nicolas Repond

Bewertungskriterien 

Die Wettbewerbsjury bewertet die Projekte anhand der folgenden Kriterien: 

  • Engagement: Das Projekt verfolgt eine Vision und die Projektträger sind bereit, sich dafür einzusetzen. 
  • Umsetzbarkeit: Die Initianten gewährleisten die notwendigen Rahmenbedingungen, um das Projekt umzusetzen. 
  • Wirkung: Das Projekt leistet einen sichtbaren und nach Möglichkeit messbaren Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel und/oder zu einer verbesserten Treibhausgasbilanz. 
  • Beispielcharakter: Das Projekt hat Vorbildcharakter und kann als Modell für andere Betriebe dienen. Es besteht Bereitschaft, das Know-How zu teilen.
  • Zeithorizont: Das Projekt ist innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen. 
  • Kommunizierbarkeit: Das Projekt ist gut verständlich und die Projektträger sind bereit, der Öffentlichkeit Einsicht zu gewähren.

Teilnahmebedingungen

Alle Landwirtschaftsbetriebe mit Sitz im Kanton Freiburg können am Wettbewerb Klimaplan Landwirtschaft teilnehmen. 
Voraussetzung ist, dass das Projekt in einem der zwei folgenden Bereiche angesiedelt ist:

  • Anpassung an den Klimawandel: z.B. mit widerstandsfähigeren Produktionssystemen, Anpassung der Boden- und Wasserbewirtschaftung oder der Fruchtfolge, Agroforst oder Verminderung von Hitzestress. 
  • Reduzierung von Treibhausgasemissionen: z.B. mit optimierten Produktionssystemen, Ersatz von fossilen Treibstoffen durch erneuerbare Energien oder Vermeidung von Food Waste. 

Ausgeschlossen sind Projekte im Bereich Solaranlagen sowie Biogasanlagen. 

Zugelassen sind:

  • Projekte von Einzelbetrieben, 
  • gemeinsame Projekte von mehreren Betrieben und 
  • Zusammenarbeiten von Landwirtschaftsbetrieben mit Unternehmen aus der Lebensmittelbranche.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind einverstanden, dass die Organisatoren öffentlich über ihr Projekt berichten. 

Haben Sie Fragen zum Wettbewerb? Wir helfen Ihnen gerne weiter! 
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