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Das kantonale Klimagesetz tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft

Massnahme T.4.1 Kantonale Klimagesetzgebung

Am 20. September 2022 übergab der Staatsrat unter dem Impuls der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) den Entwurf des Klimagesetzes (KlimG) an das Parlament. Nachdem der Entwurf im Februar 2023 zunächst an den Staatsrat zurückgewiesen worden war, verabschiedete der Grosse Rat am 30. Juni 2023 schliesslich das KlimG als erstes kantonales Klimarahmengesetz der Schweiz mit 82 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Der Staatsrat legte daraufhin das Datum für das Inkrafttreten des Klimagesetzes auf den 1. Oktober 2023 fest.

Klare Ziele für den Klimaschutz

Der Text legt klare kantonale Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel fest, die damit gesetzlich bindenden Charakter erhalten.

Der Kanton ist verpflichtet, die direkten Treibhausgasemissionen auf seinem Gebiet bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren, mit dem Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Diese Ziele entsprechen denjenigen des Übereinkommens von Paris und werden auch im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) bekräftigt, das kürzlich vom Schweizer Volk angenommen wurde (Abstimmung vom 18. Juni 2023).

Der Staat wird auch Massnahmen ergreifen müssen, um seine indirekten, also ausserhalb des Kantons verursachten Emissionen zu reduzieren. Diese Emissionen sind mit 60,3% der Gesamtemissionen des Kantons denn auch beachtlich und fallen zum Beispiel bei der Produktion und dem Transport von Gütern und Lebensmitteln, die im Kanton konsumiert werden, bei Finanzinvestitionen oder bei der ausserkantonalen Mobilität der Freiburger Bevölkerung an. Darüber hinaus haben Staat und Gemeinden die Produktion von erneuerbaren Energien auf dem Kantonsgebiet zu unterstützen. Zudem engagieren sie sich, bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen und in Bezug auf ihren Konsum Suffizienz anzustreben.

Mit dem Ziel, schädlichen Auswirkungen des Klimawandels vorzubeugen und diese einzudämmen, müssen der Kanton und die Gemeinden die Resilienz des Kantonsgebiets verstärken. So müssen auch die Absorptionskapazität der Kohlenstoffsenken erhöht und die Kompetenzen des Kantons im Bereich der Negativemissionstechnologien (NET) ausgebaut werden.

Neue Ziele für die kantonale Verwaltung

Entsprechend dem KlG verpflichtet das KlimG die kantonale Verwaltung in Bezug auf die Erreichung des Ziels von Netto-Null-Emissionen bis 2040 eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Die kantonale Verwaltung hat diesbezüglich bereits vorbereitende Schritte unternommen und ihre erste CO2-Bilanz erstellt, auf deren Grundlage Massnahmen ausgearbeitet werden können.

Der kantonale Klimaplan, ein Planungsinstrument auf kantonaler Ebene

Die Ausarbeitung und Umsetzung des KKP werden zu einer ständigen Aufgabe des Staatsrats. Der aktuelle KKP erstreckt sich über die Periode 2021–2026 und umfasst für diesen Umsetzungszeitraum ein Budget von 22,8 Millionen Franken. Künftig muss der strategische Teil neben den allgemeinen Zielen auch Ziele für die einzelnen Sektoren enthalten. Der Massnahmenplan wiederum legt konkret fest, welche Massnahmen der Staat umsetzen will, um seine Ziele zu erreichen.

Die kantonale Verwaltung muss Ziele für die einzelnen Sektoren festlegen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Bauwesen, Industrie und Landwirtschaft. Durch die regelmässige Überwachung der Indikatoren und auf der Grundlage des Berichts über die Umsetzung der Massnahmen und der alle 5 Jahre zu erstellenden CO2-Bilanz soll der Fortschritt bei der Reduktion der Emissionen des Kantons verfolgt werden, damit die Massnahmen wo nötig verbessert, optimiert oder angepasst werden können.

Der Staat wird Projekte im Sinne der Klimaziele und insbesondere die Gemeinden unterstützen

Das Gesetz legt den Rahmen für die finanzielle Unterstützung und die Zusammenarbeit zwischen dem Staat, den Gemeinden, den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern fest. Darüber hinaus unterstreicht es den Wunsch des Staates, sich an den nationalen Bemühungen zu beteiligen, die Finanzströme mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.

Die Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure der Gesellschaft ist entscheidend und wird daher angesichts der globalen Herausforderung, die der Klimawandel darstellt, gefördert. Das Gesetz sieht denn auch vor, all denen finanzielle Unterstützung in Form von Subventionen anzubieten, die sich auf ganz konkrete Weise für das Erreichen der gesetzten Ziele einsetzen, seien es Unternehmen, Vereine, privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Institutionen, Bürgerinnen und Bürger oder Gemeinden.

Die Gemeinden erhalten vom Staat finanzielle Unterstützung und technische Beratung, müssen aber bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die klimatischen Herausforderungen berücksichtigen. Durch diese Zusammenarbeit sollen alle Gemeinden dazu angeregt werden, einen kommunalen Klimaplan zu erstellen und alle notwendigen Massnahmen umzusetzen, um die kantonalen Klimaziele zu erreichen.Einige Bestimmungen des KlimG werden erst mit dem Inkrafttreten des Ausführungsreglements im Herbst 2024 wirksam. Dies betrifft die Artikel über die Berücksichtigung klimatischer Herausforderungen in den Aufgaben und Projekten des Staates, über das Verfahren zur Änderung des kantonalen Klimaplans, über die Klimakommission und über die Subventionen

Medienmitteilung auf der Website fr.ch