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Wallis
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Landschaftskonzept

Ein Planungsinstrument für eine koordinierte und qualitätsorientierte Landschaftsentwicklung

Bei diesem Vorgehen soll die kantonale Landschaft unter Wahrung der im Wallis vorhandenen landschaftlichen Qualitäten entwickelt werden.

Die Walliser Landschaft erbringt wichtige Leistungen für das Wohlergehen, die Lebensqualität und die Wirtschaftstätigkeit im Kanton. Dennoch nimmt die Biodiversität weiter ab, die landwirtschaftlichen Flächen werden knapper während die Siedlungsentwicklung einen stetigen Druck ausübt.

Das kantonale Landschaftskonzept ist ein Planungsinstrument für die Landschaftspolitik zur Koordination der kantonalen Aktivitäten. Der Ansatz, der zum Konzept "Landschaft Schweiz" gehört, zielt auf die Integration qualitativer Anforderungen in Projekte und Planungen ab, um dem Druck auf die Landschaft entgegenzuwirken. Dabei sollen auch die besonderen Qualitäten der Walliser Landschaften geschützt und gleichzeitig ihre Entwicklung gesteuert und antizipiert werden. Das kantonale Landschaftskonzept wird in den kantonalen Richtplan integriert und seine Umsetzung wird Gegenstand eines mit den Gemeinden erarbeiteten Aktionsplans sein, der bis 2025 fertiggestellt wird.

Bei diesem Vorgehen soll die kantonale Landschaft unter Wahrung der im Wallis vorhandenen landschaftlichen Qualitäten entwickelt werden. Zu diesem Zweck erstellt das kantonale Landschaftskonzept eine Typologie der Walliser Landschaften, die es ermöglicht, ihre Qualitäten zu definieren, aber auch die für sie spezifischen Schutz- und Aufwertungsziele festzulegen. Insgesamt wurden vierzehn dominante und acht transversale Landschaften erfasst. Diese Typologie wurde durch eine Datenanalyse sowie durch Begehungen vor Ort erstellt, die von Experten und den zuständigen kantonalen Dienststellen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden durchgeführt wurden.

Die Umsetzung des kantonalen Landschaftskonzepts wird sich in den Aufgaben der verschiedenen kantonalen Dienststellen und öffentlichen Akteure niederschlagen. Zu diesem Zweck wird bis 2025 ein Aktionsplan fertiggestellt, der die Prioritäten, die Finanzierung und die Organisation der umzusetzenden Massnahmen festlegt. Auch die Gemeinden werden in diese Phase eingebunden, da es ihnen obliegt, die landschaftlichen Leitlinien für ihr Gebiet festzulegen.

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