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Wallis

Erneubare Energien

Wasser, Wind und Sonne sind die wichtigsten Erzeuger von erneuerbarer Energie im Wallis.

Erneuerbare Energien sind Energiequellen, die sich schnell und von selber regenerieren.

Für die Schweiz ist es von ihrer Topografie und ihrem Niederschlagsreichtum her naheliegend, dass erneuerbare Energie überwiegend aus Wasserkraft gewonnen wird. Der in der Schweiz erzeugte Strom stammt zu etwa 57% aus Wasserkraft, je etwa zur Hälfte aus Flusskraftwerken und Speicherkraftwerken (Stauseen). Flusskraftwerke nutzen die grossen Wassermengen bei geringer Fallhöhe, während bei Speicherkraftwerken die Wassermengen geringer sind, dafür aber die Fallhöhen über 1000 Meter erreichen können. Mehr Informationen hier.

Die Geothermie beruht auf der Nutzung der Temperatur eines ober- oder unterirdischen Gewässers und findet zur Erzeugung von Wärme (Wärmepumpen) und/oder Kälte (Geocooling) breite Anwendung, weil diese Wasserenergiequellen leicht angezapft werden können und eine gute Energieeffizienz aufweisen. Das Grundwasser in tieferliegenden Grundwasserleitern wird mit absteigender geothermischer Tiefenstufe immer wärmer (zwischen 1.5 und 3 °C / 100 m), wodurch sich die Möglichkeit von Fernwärme- oder Stromerzeugungsprojekten eröffnet. In der Schweiz sind solche Projekte aber nicht so zahlreich, weil die Erschliessung einer solchen Ressource technisch schwierig (grosse Bohrtiefen) und in der Realisierung kostspielig ist, und weil sie negative Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Mehr Informationen hier.

Windenergieanlagen nutzen die kinetische Energie der anströmenden Luft zur Rotation der Flügel. Die auf diese Weise erzeugte mechanische Energie wird von einem Generator in elektrische Energie umgewandelt. 2020 gibt es in unserem Land knapp 40 Grossanlagen, die insgesamt rund 140 Gigawattstunden (GWh) Windstrom produzieren. Im Wallis stehen Grossanlagen im Rhonetal. Mehr Informationen hier.

Photovoltaikpanele erzeugen Strom aus Solarstrahlung. Der Wirkungsgrad der Umwandlung von Sonnenstrahlung in Strom liegt je nach eingesetzter Technik zwischen 5 und 20%. Diese Leistungen werden ständig technisch weiterentwickelt. Mehr Informationen hier.

Staumauer © Valais Wallis Promotion – David Carlier
Staumauer © Valais Wallis Promotion – David Carlier
Grosse Solaranlagen © gondosolar.ch
Grosse Solaranlagen © gondosolar.ch

Wasser- und Solarenergiepotenzial im Wallis

Eine Grundlagenstudie zum Potenzial der Wasserkraft im Wallis, welche von den Forces Motrices Valaisannes (FMV) im Auftrag des Departements für Finanzen und Energie erarbeitet wurde, listet die Wasserkraftwerke und mögliche Ausbaupotenziale auf Walliser Boden auf. Die Studie stellt erstmals den Grundsatz der «multifunktionalen Nutzung des Wassers in Einzugsgebieten» in einem überregionalen Kontext in den Vordergrund. Um die Herausforderungen eines Ausbaus der Wasserkraft zu bewältigen, die sich aus der Energiestrategie 2050 des Bundes und der Vision 2060 des Kantons ergeben, muss die Wasserkraft im Wallis den wachsenden Winterbedarf decken, den Zeitplan der Heimfälle berücksichtigen und ein nachhaltiges Gleichgewicht in Bezug auf die Umwelt herstellen. Der Absicht des Kantons folgend, eine aktive Rolle für die Versorgungssicherheit des Landes zu übernehmen, liefert die Studie ein vollständiges Bild des zusätzlichen Winterpotenzials aus der Wasserkraft, das im Wallis auf über 2’200 GWh geschätzt wird. Dies erfordert einen Ausbau der Speicherkapazität um 655 Millionen m3. Die Studie präsentiert auch die weiteren Schritte, welche mit den verschiedenen beteiligten Akteuren eingeleitet werden sollen.

Ausserdem werden derzeit im Wallis mehrere Projekte für große Photovoltaikanlagen geprüft. Dabei handelt es sich insbesondere um die Projekte Gondo und Grengiols. Ziel ist es, dort in im Winter gut besonnten Gebieten Solarparks zu errichten, um in Zeiten hoher Stromnachfrage erneuerbare Energie zu erzeugen.

Um die Energieeffizienz der geplanten Anlagen im Winter sowie ihre strukturelle Widerstandsfähigkeit gegenüber den Wetterbedingungen in den Bergen beurteilen zu können, müssen Tests durchgeführt werden. Auf Beschluss des Staatsrats können sie bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Bundesbestimmungen von der Baubewilligungspflicht befreit werden.

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