Klimapolitik der Schweiz
Ein wenig Geschichte über die Klimapolitik der Schweiz seit 1990.
IPCC (Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen)
Nach seiner Gründung 1988 veröffentlicht der IPCC 1990 seinen ersten Bericht über den Klimawandel. Dieser Bericht bestätigt den Zusammenhang zwischen menschlichen Aktivitäten, Treibhausgasemissionen und globaler Erwärmung.
UNFCCC (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen)
Das UNFCCC ist ein internationales Klimaübereinkommen mit dem zentralen Ziel, die Menge an Treibhausgasen in der Atmosphäre zu stabilisieren. Damit soll verhindert werden, dass das Klima durch menschliche Aktivitäten beeinträchtigt wird. Infolge seiner Genehmigung durch unsere Bundesversammlung tritt das Übereinkommen für die Schweiz ab März 1994 in Kraft.
Verabschiedung des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Das Kyoto-Protokoll wird 1997 als Ergänzung zum UNFCCC verabschiedet und befasst sich mit dem Klimawandel. Zum ersten Mal werden international verbindliche Zielwerte für den Ausstoss von Treibhausgasen in den Industrieländern festgelegt.
Inkrafttreten des CO2-Gesetzes (1. Fassung)
Das Ziel des CO2-Gesetzes ist es, dazu beizutragen, dass der globale Temperaturanstieg unter 2 °C bleibt. Zu diesem Zweck wird das Ziel festgelegt, unsere CO2-Emissionen bis 2010 um 10% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Das Gesetz besagt zudem, dass der Bundesrat eine CO2-Steuer einführen müsse, falls sich die ergriffenen Massnahmen als unzureichend erweisen sollten.
Die Schweiz ratifiziert das Kyoto-Protokoll
Die Schweiz ratifiziert das Kyoto-Protokoll und verpflichtet sich, ihre Treibhausgasemissionen zwischen 2008 und 2012 um 8% gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Die Schweiz erneuert ihre Reduktionsverpflichtung bis 2020.
Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen
Die CO2-Abgabe wird 2008 mit einem Abgabesatz von 12 Franken pro Tonne CO2 eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Lenkungsabgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas erhoben wird. Seit 2022 beläuft sie sich auf 120 Franken pro Tonne CO2. Rund zwei Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe werden der Bevölkerung und den Unternehmen über die Krankenversicherungen und die AHV-Ausgleichskassen zurückverteilt.
Erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls
Die teilnehmenden Industrieländer verpflichten sich, ihre jährlichen Treibhausgasemissionen während der ersten Verpflichtungsperiode um durchschnittlich 5.2% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Der Bundesrat verabschiedet die Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz»
Darin legt er die Ziele und Grundsätze für die Anpassung auf Bundesebene fest. Die Anpassungsstrategie wird im Interdepartementalen Ausschuss Klima (IDA Klima) unter Federführung des BAFU koordiniert.
Die Schweiz verpflichtet sich, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken
Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes (2. Fassung)
Dieses regelt die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 in Übereinstimmung mit der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2013–2020). Das festgelegte Ziel ist die Reduktion der in der Schweiz verursachten Treibhausgasemissionen um 20% bis 2020 im Vergleich zu 1990.
Zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls
Das Übereinkommen wird verlängert. Diese Periode stellt den Übergang zwischen dem Ende der ersten Verpflichtungsperiode und dem Inkrafttreten eines neuen globalen Übereinkommens im Jahr 2020 sicher. Die Europäische Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Australien und die Schweiz setzen sich als neues Ziel, die Emissionen bis 2020 um 15 bis 30% und bis 2050 um 60 bis 80% zu senken.
Aktionsplan zur Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz»
Der Bundesrat verabschiedet den Aktionsplan zur Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz». Das gleichnamige Pilotprogramm wird lanciert.
Verabschiedung des Übereinkommens von Paris über Klimaänderungen
Das Übereinkommen von Paris hat zum Ziel, den Anstieg der mittleren globalen Temperatur auf deutlich weniger als 2 °C zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1.5 °C angestrebt wird. Ebenfalls Ziel ist die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und die Förderung klimafreundlicher Investitionen.
Veröffentlichung des Berichts «Brennpunkt Klima Schweiz - Grundlagen, Folgen und Perspektiven»
Dieser Bericht fasst den nationalen und weltweiten Wissensstand zusammen.
«Energiestrategie 2050»
Die «Energiestrategie 2050» ( 1. Teil), in der Ziele in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien festgelegt werden, wird von Volk und Ständen angenommen.
Übereinkommen von Paris
Die Schweiz ratifiziert das Übereinkommen von Paris über Klimaänderungen und verpflichtet sich, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Beratung der Revision des CO2-Gesetzes (3. Fassung) im Parlament.
Der Bundesrat will bis 2050 eine klimaneutrale Schweiz
Basierend auf den neuesten Erkenntnissen des IPCC entscheidet der Bundesrat, das Ziel des Pariser Klimaübereinkommens zu verschärfen. Zusätzlich zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 50% bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 strebt er bis 2050 die Klimaneutralität an. Damit will die Schweiz die globale Klimaerwärmung auf maximal 1.5 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit begrenzen.
Die Revision des CO2-Gesetzes wird in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 abgelehnt. Diese Totalrevision des CO2-Gesetzes sah eine Reduktion der direkten Emissionen um 50% bis 2030 vor, wobei 3/4 davon durch Massnahmen im Inland erreicht werden sollten.
Derzeit befinden sich auf nationaler Ebene mehrere Gesetzesvorlagen zu Klimafragen in Bearbeitung, insbesondere die Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit von 2025 bis 2030 und der indirekte Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative, genannt «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit».
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