Anpassung an starke Hitze: Massnahmenkatalog für Gemeinden
Massnahme S.2.1 des kantonalen Klimaplans
Im Rahmen des kantonalen Klimaplans stellt der Staat Freiburg einen Massnahmenkatalog vor, der die Gemeinden bei der Durchführung von Projekten zur Anpassung an Hitzeinseln und somit zur Steigerung des Wohlbefindens der Freiburger Bevölkerung leiten und unterstützen soll.
Der kantonale Klimaplan sieht eine finanzielle Unterstützung vor, die einen Anreiz für Gemeinden schaffen soll, Projekte zur Bekämpfung von Hitzeinseln durch die Gestaltung von öffentlichen Räumen (öffentliche Plätze, Schulen, Spielplätze, öffentliche Freibäder usw.) umzusetzen.
Gestaltungsmassnahmen wie Begrünung, Beschattung oder Wasserspiele bieten den besten Schutz vor Hitze und Sonne. Sie tragen so bei starker Hitze zu einem erhöhten Komfort für die Bevölkerung und insbesondere für vulnerable Personen (ältere Menschen, Kinder, Jugendliche, Menschen mit chronischen Krankheiten) bei. Diese Massnahme steht ferner im Einklang mit der kantonalen Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention und trägt zu deren Stärkung bei.
Als Grundlage steht den Gemeinden, die öffentliche Räume schaffen oder an starke Hitze anpassen möchten, ein Massnahmenkatalog zur Verfügung.
Dieser Katalog soll als Leitfaden für Gemeinden bei der Integration von Klima- und Gesundheitsfragen in ihre für vulnerable Personen relevanten Planungsprojekte dienen. Er ersetzt jedoch weder einen ganzheitlichen Planungsansatz im Rahmen einer Strategie noch die Begleitung der Umsetzung durch qualifizierte Fachkräfte.
Die finanzielle Unterstützung kann bis zu einen Drittel der Gesamtkosten der verschiedenen Massnahmen eines Projekts darstellen (bis zu einem Höchstbetrag von CHF 20 000.- pro Projekt).
Die Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung erfolgt über ein Antragsformular (siehe unten). Die ausgefüllten Formulare sind an die Adresse SSPplanclimat@fr.ch zu senden.
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen sind folgende:
· vor dem 30. September 2024 für eine Mitteilung des Entscheids bis Mitte Dezember 2024
· vor dem 20. Dezember 2024 für eine Mitteilung des Entscheids bis Mitte Februar 2025
· vor dem 1. April 2025 für eine Mitteilung des Entscheids bis Mitte Juni 2025
· vor dem 30. Juni 2025 für eine Mitteilung des Entscheids bis Ende September 2025
· vor dem 30. September 2025 für eine Mitteilung des Entscheids bis Mitte Dezember 2025