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Freiburg

Abwärmenutzung für Heubelüftungsanlagen

Massnahme A.2.2 des kantonalen Klimaplans

Die Massnahme A.2.2 des kantonalen Klimaplans zielt darauf ab, bis Ende 2026 alle dazu geeigneten Heubelüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnungssystemen auszustatten. Konkret gewährt der Staat finanzielle Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte, die Abwärme unter dem Dach oder unter Photovoltaikanlagen für die Heubelüftungsanlagen nutzen.

Abwärmenutzung

Das Prinzip der Wärmerückgewinnungsanlage ist einfach: Jede und jeder hat sich schon einmal die Finger an einem von der Sonne erhitzen Blech «verbrannt». Die Idee ist, diese heisse Luft einzufangen, indem man eine Hohldecke unterhalb des Daches einbaut. Ein Ventilator saugt die Luft an und treibt sie durch das Heu, um es schnell zu trocknen. Bei guter Dimensionierung und gutem Wetter kann ein solcher Sonnenkollektor die Temperatur der Umgebungsluft um 8 bis 12°C erhöhen und damit die Trocknungsgeschwindigkeit verdoppeln oder sogar verdreifachen. Die Wärmerückgewinnungsanlage ermöglicht es, den Stromverbrauch des Ventilators und den möglichen Einsatz fossiler Energie zu reduzieren: Eine Wärmerückgewinnungsanlage von 100 m2 produziert bis zu 10 000 kWh pro Jahr, also das Äquivalent von 1 000 Liter Heizöl oder 3 100 kg CO2 . Dies ist damit eine wichtige Massnahme im Rahmen des vom Kanton gesetzten Ziels, die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren.

Pierre Aeby, wissenschaftlicher Mitarbeiter am LIG Grangeneuve und verantwortlich für die Durchführung dieser Massnahme, erklärt uns, dass die Optimierung der Trocknung die Qualität des Futters verbessert, da sie dessen Nährwert beeinflusst. Um die Qualität zu erhalten, muss die Trocknung schnell ablaufen (2 bis 4 Tage nach dem Einführen in die Belüftungsanlage). Schimmel oder Überhitzung sind dann nicht mehr zu befürchten.

Subventionierung der Landwirtinnen und Landwirte im Jahr 2021

Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Massnahme A.2.2 zunächst landwirtschaftliche Betriebe identifiziert, die mit durch erneuerbare Energien betriebene Wärmerückgewinnungsanlagen ausgestattet werden könnten. In dieser Identifikationsphase wurde für das Prinzip der Abwärmenutzung geworben.

Insgesamt konnten 14 Betriebe, verteilt über einen grossen Teil des Kantonsgebiets, von der finanziellen Unterstützung für die Installation von Wärmerückgewinnungsanlagen profitieren, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dank der Ausarbeitung einer kantonalen Verordnung konnte das Subventionssystem eingeführt und anschliessend bei interessierten Landwirtinnen und Landwirten beworbenwerden.

Aussichten bis 2026

Diese Massnahme hatte 2021 mit sehr vielen Anfragen grossen Erfolg. Sie wird daher 2022 fortgesetzt. Zudem werden im Laufe des Jahres 2022 einige der im Jahr 2021 eingerichteten Anlagen überprüft.